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Fragen zu Fachbegriffen aus der Baubranche? Hier finden Sie Antworten.



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Sanieren

Erneuerung eines Gebäudes, die sorgfältig geplant werden muss. Mit dem systematischen Hauscheckup werden die 50 wichtigsten Gebäudeteile auf deren Zustand analysiert. Die daraus entstehende Kostengliederung zeigt die kurz-, mittel- und langfristigen Sanierungs- und Unterhaltskosten und bildet die Basis für ein nachhaltiges Sanierungskonzept für die Renovationsarbeiten.

Schiedsgutachten

Um eine lange gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, einigen sich die beiden Parteien auf einen unabhängigen Experten und erteilen ihm den Auftrag, ein Fachgutachten zu erstellen. Die Parteien verpflichten sich von vornherein, die Aussagen und Schlüsse des Gutachters in jedem Fall zu akzeptieren.

Schimmelpilzbefall

Der Schimmelbefall kann durch falsches Bewohnerverhalten oder bauliche Mängel hervorgerufen werden. Da gesundheitliche Gefahren von den Sporen ausgehen können, besteht in jedem Fall Sanierungsbedarf.

Schlüsselfertig

Generalunternehmer erstellen Einzelhäuser oder auch ganze Wohnsiedlungen schlüsselfertig. D.h. Sie koordinieren die gesamten Arbeiten, vom Aushub über die Handwerker bis hin zu den Umgebungsarbeiten und übergeben dem Bauherren dann das fertige Gebäude. Manche stellen sogar das Bauland zur Verfügung. Aber Achtung: Leider gibt es viele schwarze Schafe unter den Generalunternehmern. Holen Sie deshalb unbedingt Referenzen ein.

Schnurgerüst

Hilfskonstruktion aus Holz und Schnur, die die Gebäudefluchten festlegt. Wird vor Baubeginn errichtet.

Schwindrisse

Risse, die durch Austrocknung entstehen, vorwiegend in Holz- oder in Betonwänden.

Servitut

Siehe Dienstbarkeit

SIA

Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (www.sia.ch)

SIA 102

Eine Ordnung, welche die Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten normiert regelt. Sie wird vom Schweizerischen Ingenieur- und -Architektenverein herausgegeben.

SIA 118

Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, welche vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein bestimmt werden. Diese Norm enthält Regeln betreffend Abschluss, lnhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauarbeiten.

Stockwerkeigentum

Mit dem Erwerb von Stockwerkeigentum - also dem Kauf einer Eigentumswohnung - sichert man sich einen Anteil an einer Liegenschaft. Dies bringt gewisse Rechte und Pflichten mit sich. Der Schweizer Stockwerkeigentümerverband bietet Infos und Fachveranstaltungen. Mitglieder profitieren von einer kostenlosen Beratung. www.stockwerk.ch


Kontakt
Tel: 0848 10 0848

anfrage@hbq.ch



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