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Fragen zu Fachbegriffen aus der Baubranche? Hier finden Sie Antworten.
Altlastenkataster
Ein Register, in dem die Altlasten eines Grundstücks eingetragen sind.
Bevor Sie Bauland kaufen, sollten Sie auf der Gemeindekanzlei
einen Blick in das Altlastenkataster werfen, denn so finden
Sie heraus, ob beispielsweise der Untergrund des Bauplatzes belastet
ist oder ob eine neue Strasse geplant ist, von welcher Lärmemissionen
zu erwarten sind.
Architektenhaus
Dieser Haustyp wird nach den individuellen Bedürfnissen der Bauherrschaft
von einem Architekten entworfen. Wer ein solches Haus bauen will,
braucht viel Zeit, etwas Sachverstand und vor allem ein gutes
Verhältnis
zum Architekten. Unser Tipp: Fragen Sie bei anderen Bauherren
nach, bevor Sie einen Architekten verpflichten. Referenzen sind
das A und O für einen guten Architekten.
Architektenhonorar
Die Grundlage für die Honorarberechnung bildet die SIA-Norm
102: Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten. Das Honorar
wird entweder anhand der Baukosten oder nach Zeittarif berechnet.
Die Basis für
die Honorarermittlung muss präzise bestimmt werden, damit eine klare
Abrechnung der Architektenleistungen möglich ist. Weitere Informationen
zu diesem Thema finden Sie in den Fachartikeln.
Architektenverträge
Ein Architektenvertrag entsteht mit der Aufnahme der Arbeiten des
Architekten. Weil er auch formlos gültig ist, muss ein solcher Vertrag
unbedingt vor der Arbeitsaufnahme des Architekten ausgearbeitet
werden. Ist ein Ausstieg nach einer Planungsphase möglich? Was passiert
mit dem geistigen Eigentum? Wie werden die Baukosten vertraglich
präzise fixiert?
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Fachartikeln.
Architekten & GU
Gemeinsam mit dem Bauherren planen Architekten & GU Gebäude. Die
Architekten sind dabei ausschliesslich für die Planung der Immobilie
zuständig, Generalunternehmer (GU) organisieren ein «Geamtpaket» inkl.
sämtlicher Handwerkerleistungen und sind dabei der einzige Ansprechpartner
für ihren Kunden.
Abgebot
Nachträgliches offerieren von Rabatten und Zusatzleistungen unter Konkurrenzdruck.
Der Bauherr vergleicht die eingegangenen Offerten verschiedener Anbieter und
gibt den Bauunternehmen oder Handwerkern in einer Abgebotsrunde die Möglichkeit,
ihr Angebot zu überarbeiten. Anbieter, die den Zuschlag unbedingt erhalten
wollen, reichen in der Folge meist eine Offerte ein, die Vergünstigungen
oder Zusatzleistungen enthält.
Akonto
Teilzahlung von erbrachten Leistungen
Ausführungsgarantie
Absicherung für den Bauherren falls ein Unternehmen oder ein Handwerker
die vereinbarten Leistungen nicht, nur teilweise oder mangelhaft ausführt
(z. B. bei Zahlungsunfähigkeit). Die Ausführungsgarantie gewährleistet
die Abdeckung der entstehenden Mehrkosten und Umtriebe des Bauherren. Garantiegeber
ist in der Regel eine Bank oder eine Versicherung.
Ausmass
Das Vermessen von Teilen eines Gebäudes (Grösse, Fläche usw.)
Ausschreibung
Teil eines Verfahrens zur Vergabe eines Auftrags. Detaillierter Beschrieb der
geforderten Leistungen, der als Basis für die Offertenstellung dient.
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