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Fragen zu Fachbegriffen aus der Baubranche? Hier finden Sie Antworten.



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Architektenhonorar
Die Grundlage für die Architektenhonorarberechnung bildet die SIA 102 Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten. Das Honorar wird nach den Baukosten oder nach Zeittarif berechnet. Die Basis für die Honorarermittlung muss präzise bestimmt werden, damit eine klare Abrechnung der Architektenleistungen möglich ist. Weitere Informationen in den Fachartikeln zu diesem Thema.


Architektenverträge
Ein Architektenvertrag entsteht mit der Aufnahme der Arbeiten des Architekten, da er auch formlos gültig ist, muss ein Vertrag daher vor Arbeitsaufnahme des Architekten ausgearbeitet werden. Ist ein Ausstieg nach einer Planungsphase möglich? Was passiert mit dem geistigen Eigentum. Wie werden die Baukosten vertraglich präzise fixiert?


Abgebot

Nachträgliches offerieren von Rabatten und Zusatzleistungen unter Konkurrenzdruck. Der Bauherr vergleicht die eingegangenen Offerten verschiedener Anbieter und gibt den Bauunternehmen oder Handwerker in einer Abgebotsrunde die Möglichkeit, ihr Angebot zu überarbeiten. Anbieter, die den Zuschlag unbedingt erhalten wollen, reichen in der Folge meist eine Offerte ein, die Vergünstigungen oder Zusatzleistungen enthält.

Akonto

Teilzahlung von erbrachten Leistungen

Ausführungsgarantie

Absicherung für den Bauherren falls ein Unternehmen oder ein Handwerker die vereinbarten Leistungen nicht, nur teilweise oder mangelhaft ausführt (z. B. bei Zahlungsunfähigkeit). Die Ausführungsgarantie gewährleistet die Abdeckung der entstehenden Mehrkosten und Umtriebe des Bauherrn. Garantiegeber ist in der Regel eine Bank oder eine Versicherung.

Ausmass

Das Vermessen von Teilen eines Gebäudes (Grösse, Fläche usw.)

Ausschreibung

Teil eines Verfahrens zur Vergabe eines Auftrags. Detaillierter Beschrieb der geforderten Leistungen, die als Basis für die Offertenstellung dienen.


Kontakt
Tel: 0848 10 0848

anfrage@hbq.ch



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