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Fragen zu Fachbegriffen aus der Baubranche? Hier finden Sie Antworten.



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Garantieabnahme nach 2 Jahren

Vor Ablauf von zwei Jahren seit der Bauabnahme wird die 2-jährige Garantieabnahme durchgeführt. Anlässlich dieser Abnahme kann der Eigentümer/Bauherr alle bis dort aufgetretenen und sichtbar gewordenen Mängel rügen. Mit Ablauf der 2-jährigen Garantiefrist erlischt das Recht des Eigentümers, vorher entdeckte Mängel zu rügen. Die Rechte aus früher gerügten Mängeln bleiben dagegen bestehen.

Garantieschein

Der Garantieschein deckt den Garantierückbehalt von 10 Prozent der Unternehmerschlussabrechnung innerhalb der ersten zwei Jahre und sichert damit die Kosten für eine allfällige Mängelbehebung ab.

Gebäudeenergieausweis

Der Gebäudeenergieausweise www.geak.ch zeigt, wie viel Energie ein Gebäude bei normaler Benutzung für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung benötigt. Er ermöglicht einen Vergleich zu anderen Gebäuden und gibt Hinweise für Verbesserungsmassnahmen und Energiesparpotenzial. Siehe auch SIA-Merkblatt 2031.

Generalunternehmer

Ein Generalunternehmer organisiert, koordiniert und kontrolliert sämtliche am Bau beteiligten Unternehmen und Handwerker sowie deren Arbeiten (Ausführung, Termin, Qualität usw.). Der Generalunternehmer ist alleiniger Vertragspartner des Bauherren und übernimmt die Gesamtverantwortung.

Generalunternehmerverband (VSGU)

Verband Schweizerischer Generalunternehmer. Zusammenschluss verschiedener Generalunternehmer, die zum Ziel haben, das Gesamtleistungsdenken innerhalb der Bauwirtschaft zu verstärken und die Bauprozesse zu beschleunigen und zu optimieren. Bei der Wahl eines Generalunternehmers sollte darauf geachtet werden, dass dieser dem VSGU angehört, da es in der Branche leider zahlreiche Schwarze Schafe gibt (www.vsgu.ch).

Generalunternehmervertrag

Der Generalunternehmervertrag entspricht einem Werkvertrag, der die Erstellung eines fertigen Hauses mit Termin- und Kostengarantie enthält. Stellt der Generalunternehmer auch das Bauland, ergibt sich eine Mischung von Werk- und Kaufvertrag. Achten Sie darauf, dass der Generalunternehmervertrag nicht als reiner Kaufvertrag abgefasst ist. Ein ausführlicher Baubeschrieb sollte Bestandteil des Vertrages sein, denn dieser gibt dem Käufer Sicherheit bezüglich der Bauqualität.

Gerichtliches Gutachten

Der Fachmann wird vom Gericht bestimmt; ihm ist es unter Strafandrohung untersagt, ein falsches Gutachten zu erstellen.

Globalvertrag (exkl. Teuerung)

Fixpreis-Vertrag zwischen einem Bauherren und einen Unternehmer, in welchem die Teuerung nicht inklusive ist.

Grundbuch

Ein amtliches Verzeichnis, in dem die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und den darauf gebauten Immobilien eingetragen werden. Auch die damit verbundenen Rechte und Lasten sind im Grundbuch festgehalten.

Grundlast

Siehe Dienstbarkeit

Gütesiegel am Bau

Ein Güte- oder Qualitätssiegel ist eine grafische oder schriftliche Markierung an einem Produkt, die auf besondere Qualität hinweisen soll. Meist erlangen solche Siegel grossen Bekanntheitsgrad. Eine Liste mit Gütesiegel am Bau finden Sie hier.

Kontakt
Tel: 0848 10 0848

anfrage@hbq.ch



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