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Fragen zu Fachbegriffen aus der Baubranche? Hier finden Sie Antworten.
Garantieabnahme nach 2 Jahren
Vor Ablauf von zwei Jahren seit der Bauabnahme wird die 2-jährige
Garantieabnahme durchgeführt. Anlässlich dieser Abnahme
kann der Eigentümer/Bauherr alle bis dort aufgetretenen und sichtbar
gewordenen Mängel rügen. Mit Ablauf der 2-jährigen Garantiefrist
erlischt das Recht des Eigentümers, vorher entdeckte Mängel
zu rügen. Die Rechte aus früher gerügten Mängeln
bleiben dagegen bestehen.
Garantieschein
Der Garantieschein deckt den Garantierückbehalt von 10 Prozent der Unternehmerschlussabrechnung innerhalb der ersten zwei Jahre und
sichert damit die Kosten für eine allfällige Mängelbehebung ab.
Gebäudeenergieausweis
Der Gebäudeenergieausweise www.geak.ch zeigt,
wie viel Energie ein Gebäude bei normaler Benutzung für Heizung,
Warmwasser und Beleuchtung benötigt. Er ermöglicht einen Vergleich
zu anderen Gebäuden und gibt Hinweise für Verbesserungsmassnahmen
und Energiesparpotenzial.
Siehe auch SIA-Merkblatt 2031.
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer organisiert, koordiniert und kontrolliert sämtliche
am Bau beteiligten Unternehmen und Handwerker sowie deren Arbeiten
(Ausführung,
Termin, Qualität usw.). Der Generalunternehmer ist
alleiniger Vertragspartner des Bauherren und übernimmt die Gesamtverantwortung.
Generalunternehmerverband (VSGU)
Verband Schweizerischer Generalunternehmer. Zusammenschluss verschiedener
Generalunternehmer, die zum Ziel haben, das Gesamtleistungsdenken innerhalb
der Bauwirtschaft zu verstärken und die Bauprozesse zu beschleunigen
und zu optimieren. Bei der Wahl eines Generalunternehmers sollte darauf geachtet
werden, dass dieser dem VSGU angehört, da es in der Branche leider zahlreiche
Schwarze Schafe gibt (www.vsgu.ch).
Generalunternehmervertrag
Der Generalunternehmervertrag entspricht einem Werkvertrag, der die Erstellung
eines fertigen Hauses mit Termin- und Kostengarantie enthält. Stellt
der Generalunternehmer auch das Bauland, ergibt sich eine Mischung
von Werk- und Kaufvertrag. Achten Sie darauf, dass der Generalunternehmervertrag
nicht als reiner Kaufvertrag abgefasst ist. Ein ausführlicher Baubeschrieb
sollte Bestandteil des Vertrages sein, denn dieser gibt dem Käufer Sicherheit
bezüglich der Bauqualität.
Gerichtliches Gutachten
Der Fachmann wird vom Gericht bestimmt; ihm ist es unter Strafandrohung untersagt,
ein falsches Gutachten zu erstellen.
Globalvertrag (exkl. Teuerung)
Fixpreis-Vertrag zwischen einem Bauherren und einen Unternehmer, in welchem
die Teuerung nicht inklusive ist.
Grundbuch
Ein amtliches Verzeichnis, in dem die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken
und den darauf gebauten Immobilien eingetragen werden. Auch die
damit verbundenen Rechte und Lasten sind im Grundbuch festgehalten.
Grundlast
Siehe Dienstbarkeit
Gütesiegel am Bau
Ein Güte- oder Qualitätssiegel ist eine grafische oder schriftliche
Markierung an einem Produkt, die auf besondere Qualität hinweisen
soll. Meist erlangen solche Siegel grossen Bekanntheitsgrad.
Eine Liste mit Gütesiegel am Bau finden
Sie hier.
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