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Generalunternehmervertrag prüfen mit hbq bauberatung
In nur einem Dokument werden mit einem Generalunternehmervertrag sämtliche
Leistungen für die Erstellung eines Bauprojektes festgehalten. Es
lohnt sich daher diesen Vertrag genau zu prüfen, damit die Vorstellungen
der Bauherrschaft und die Ausführung des Generalunternehmers nicht
voneinander abweichen. Ansonsten sind böse Überraschungen vorprogrammiert.
Was macht der Bauberater bei Generalunternehmerverträgen?
Als unabhängiger Bauberater mit langjähriger Erfahrung prüfe,
ergänze und optimiere ich das Angebot des Generalunternehmers. Ich
schlage Ergänzungen
vor, reduziere die vertraglichen Risiken und erkläre den Bauherren
das "Kleingedruckte" in den Beschrieben und den Leistungsnachweisen
des Generalunternehmers.
Tipp: Mit ausgewogenen Verträgen sicher bauen.
Fachartikel: Augen auf bei schlüsselfertig
In einem einzigen Vertrag werden sämtliche Leistungen für ein schlüsselfertiges
Bauwerk beschrieben und festgehalten. Ein präziser und ausgewogener Vertrag,
in welchem die Risiken für den Bauherrn minimiert werden, bildet die Basis
für ein erfolgreiches Bauvorhaben. Der nachfolgende Artikel zeigt,
auf welche Punkte bei einem Generalunternehmervertrag speziell
geachtet werden muss.
Hauseigentümerverband, 15. Juni 2008 
Fachartikel: Generalunternehmervertrag
In einem einzigen Vertrag werden sämtliche Leistungen für ein
schlüsselfertiges Bauwerk beschrieben und festgehalten. Ein präziser und ausgewogener Vertrag, in welchem die Risiken
für den Bauherrn minimiert werden, bildet die Basis für ein erfolgreiches Bauvorhaben.
Hauseigentümerverband, 15. März 2008 
Fachartikel: Drum prüfe, wer sich an den Generalunternehmer bindet
Die Risiken unklar formulierter Generalunternehmer-Werkverträge:
Im Schweizer Wohnungsbau werden Häuser immer häufiger in
Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer (GU) erstellt. Das
Herzstück in der Vertragsbeziehung mit einem GU ist der so genannte
Generalunternehmer-Werkvertrag, der die Erstellung des Bauwerks mit Termin-
und Kostengarantie regelt.Seine Hauptaufgabe sollte der
zukünftige Eigenheimbesitzer grundsätzlich darin sehen, den GU-Werkvertrag
- bevor er durch die Unterschriftsleistung beim Notar juristische Gültigkeit
erhält - auf Herz und Nieren zu prüfen.
NZZ, 2. Juni 2006 
Blog bauszene.ch: Archiv zum Thema "Architekten
& GU"
Verwandte Suchbegriffe: Generalunternehmervertrag, Generalunternehmerhonorar,
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