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Generalunternehmerverträge prüfen mit hbq bauberatung
In nur einem Dokument werden in einem Generalunternehmervertrag sämtliche Leistungen für die Erstellung eines Bauprojektes festgehalten. Es lohnt sich daher diesen Vertrag genau zu prüfen, damit sich die Vorstellungen der Bauherrschaft und die Ausführung des Generalunternehmers nicht voneinander abweichen.
Was macht der Bauberater bei Generalunternehmerverträgen
Als unabhängiger Bauberater mit langjähriger Erfahrung prüfe, ergänze und optimiere ich die Offerten des Generalunternehmers. Schlage Ergänzungen vor, reduziere die vertraglichen Risiken und erkläre den Bauherren das „Kleingedruckte“ in den Beschrieben und Leistungsnachweisend des Generalunternehmers.
Mit ausgewogenen Verträgen sicher bauen.
Fachartikel: Augen auf bei schlüsselfertig
In einem einzigen Vertrag werden sämtliche Leistungen für ein schlüsselfertiges Bauwerk beschrieben und festgehalten. Ein präziser und ausgewogener Vertrag, in welchem die Risiken für den Bauherrn minimiert werden, bildet die Basis für ein erfolgreiches Bauvorhaben. Der nachfolgende Artikel zeigt,
auf welche Punkte speziell geachtet werden muss.
Hauseigentümerverband, 15. Juni 2008 
Fachartikel: Generalunternehmervertrag
In einem einzigen Vertrag werden sämtliche Leistungen für ein
schlüsselfertiges Bauwerk beschrieben und festgehalten. Ein präziser und ausgewogener Vertrag, in welchem die Risiken
für den Bauherrn minimiert werden, bildet die Basis für ein erfolgreiches Bauvorhaben.
Hauseigentümerverband, 15. März 2008 
Fachartikel: Drum prüfe, wer sich an den Generalunternehmer bindet
Die Risiken unklar formulierter Generalunternehmer-Werkverträge Im Schweizer Wohnungsbau werden Häuser immer häufiger in
Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer (GU) erstellt. Das Herzstück in der Vertragsbeziehung mit einem GU ist der so genannte
Generalunternehmer-Werkvertrag, der die Erstellung des Bauwerks mit Termin- und Kostengarantie regelt.Seine Hauptaufgabe sollte der
zukünftige Eigenheimbesitzer grundsätzlich darin sehen, den GU-Werkvertrag - bevor er durch die Unterschriftsleistung
beim Notar juristische Gültigkeit erhält - auf Herz und Nieren zu prüfen.
NZZ, 2. Juni 2006 
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