hbq - Architektenhonorar - Architektenhonorar
Home
Zieldefinition
Bauplanung
Bauausführung
Baukontrolle
Portrait
Referenzen
Ratgeber
Fachartikel
Glossar
Kontakt

Architektenhonorar und Vertrag prüfen mit hbq bauberatung

Das Architektenhonorar und der Architektenvertrag sind oftmals erst unmittelbar vor dem Einreichen des Baugesuches ein Thema. Zu einem Zeitpunkt, bei welchem der Architekt bereits etwa 40% seiner gesamten Leistungen erbracht hat. Ein Umstand, der immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten führt, weil die Vorstellungen des Architekten und des Bauherrn auseinandergehen.


Was macht der Bauberater bei Architektenverträgen

Als unabhängiger Bauberater mit langjähriger Erfahrung prüfe, ergänze und optimiere ich die Offerten des Architekten. So können Projekteckdaten wie Kosten, Termine und Bauqualität genau bestimmt und präzise im gemeinsamen Vertrag festgehalten werden. Hinzu kommen Erklärungen, die helfen, das «Kleingedruckte» in den vertraglich vereinbarten SIA Normen zu verstehen.

 

Vertraglich das Architektenhonorar vor Planungsbeginn regeln.


Fachartikel: Architektenverträge von Anfang an klar regeln mehr

Kontakt

Tel: 0848 10 0848

anfrage@hbq.ch