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Architektenhonorar und Architektenvertrag prüfen – mit hbq bauberatung
Oftmals sind das Architektenhonorar und der Architektenvertrag
erst unmittelbar vor dem Einreichen des Baugesuches ein Thema.
Zu einem Zeitpunkt also, zu dem
der Architekt bereits etwa 40 Prozent seiner gesamten Leistungen
erbracht hat. Ein Umstand, der immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten
führt,
weil die Vorstellungen des Architekten und des Bauherrn auseinandergehen. Dies
kann ganz schön an den Nerven eines künftigen Hausbesitzers
zerren.
Was macht der Bauberater bei Architektenverträgen
Als unabhängiger Bauberater mit langjähriger Erfahrung prüfe,
ergänze und optimiere ich die Offerten des Architekten. So können
Projekteckdaten wie Kosten, Termine und Bauqualität genau bestimmt
und präzise im gemeinsamen Architektenvertrag festgehalten werden.
Hinzu kommen Erklärungen, die helfen, das «Kleingedruckte» in
den vertraglich vereinbarten SIA-Normen zu verstehen.
Tipp: Vertraglich das Architektenhonorar vor Planungsbeginn regeln.
Fachartikel: Architektenverträge von Anfang an klar regeln
Nicht selten erfolgt der Abschluss eines Architektenvertrages erst nach der Baueingabe. Zu diesem Zeitpunkt hat der Architekt aber bereits etwa einen Drittel seiner gesamten Leistung erbracht. Differenzen zwischen den unterschiedlichen Honorarvorstellungen sowie den nicht klar vereinbarten Projektzielen können daraus entstehen.
Ein Vertrag ist daher unbedingt vor Planungsbeginn abzuschliessen.
Hauseigentümerverband, 15. Juni 2008 
Blog bauszene.ch: Archiv zum Thema "Architekten
& GU"
Verwandte Suchbegriffe: Architektenhonorar, Architektenvertrag,
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