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Architektenhonorar und Architektenvertrag prüfen –
mit hbq bauberatung

Oftmals sind das Architektenhonorar und der Architektenvertrag erst unmittelbar vor dem Einreichen des Baugesuches ein Thema. Zu einem Zeitpunkt also, zu dem der Architekt bereits etwa 40 Prozent seiner gesamten Leistungen erbracht hat. Ein Umstand, der immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten führt, weil die Vorstellungen des Architekten und des Bauherrn auseinandergehen. Dies kann ganz schön an den Nerven eines künftigen Hausbesitzers zerren.


Was macht der Bauberater bei Architektenverträgen

Als unabhängiger Bauberater mit langjähriger Erfahrung prüfe, ergänze und optimiere ich die Offerten des Architekten. So können Projekteckdaten wie Kosten, Termine und Bauqualität genau bestimmt und präzise im gemeinsamen Architektenvertrag festgehalten werden. Hinzu kommen Erklärungen, die helfen, das «Kleingedruckte» in den vertraglich vereinbarten SIA-Normen zu verstehen.

 

Tipp: Vertraglich das Architektenhonorar vor Planungsbeginn regeln.


Fachartikel: Architektenverträge von Anfang an klar regeln mehr
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